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NeuFöG: GeSt-Befreiung nur bei Gründung, nicht bei Kapitalerhöhung

GesellschaftsrechtChristoph UrtzGeS aktuell 2003, 272 - 273 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 2 Z 1 KVG; § 1 Z 5 NeuFÖG

Nur für Gründungseinlagen, nicht aber für Einlagen aus einer Kapitalerhöhung kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuerpflicht iSd § 1 Z 5 NeuFÖG in Anspruch genommen werden.

VwGH 23.1.2003, 2002/16/0188

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