§ 1 Abs 2 Z 1 WerbeabgabeG
Der Autor analysiert ein Erkenntnis des VfGH, in dem festgestellt wird, dass auch die Beilage selbständiger Werbeprospekte zu einem Druckwerk der Werbeabgabenpflicht unterliegt und erläutert, welche Konsequenzen diese Rechtsauslegung des § 1 Abs 2 Z 1 WerbeabgG für die Besteuerung der Direktwerbung entfaltet.

