Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Abzugsfähigkeit fremdfinanzierter Barentnahmen bei Einbringungen und Zusammenschlüssen Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; Art IV UmgrStG
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Abzugsfähigkeit fremdfinanzierter Barentnahmen bei Einbringungen und Zusammenschlüssen Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; Art IV UmgrStG
