Zusammenfassung: Das OLG prüft, ob ein Postaufgabeschein eine hinreichende Bescheinigung des Zugangs des Rücktrittsschreibens eines GmbH-Geschäftsführers darstelle. Stellung genommen wurde dabei auch zur Überprüfungspflicht des Firmenbuchgerichts und zur Vorlagepflicht bezüglich des Übernahme- bzw Rückscheins. Eine Pflicht zur Inkenntnissetzung des Masseverwalters über den Rücktritt wurde verneint.

