Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur steuerneutralen Auflösung einer Abfertigungsrückstellung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit a EStG 1988
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur steuerneutralen Auflösung einer Abfertigungsrückstellung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit a EStG 1988
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