Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass der Grundsatz der Einmalerfassung auch bei Einbringungen mit negativem Einbringungskapital und einer nach der Gewinnspeicherung veranlassten Umwandlung nach Art II UmgrStG zu berücksichtigen sei. Die gespeicherten Gewinne würden eine Ausschüttungsfiktion begründen.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; Art II UmgrStG; § 4 Abs 12 EStG; § 97 EStG; § 37 Abs 4 EStG

