Art 43 EGV; § 10 IPRG; § 1 Abs 2 Z 1 KStG; § 9 KStG; § 1 UmgrStG; § 10 KStG
Der EuGH nimmt zur Bestimmung der Rechtsfähigkeit zugewanderter Gesellschaften Stellung und bringt eine Abkehr von der traditionellen Sitztheorie des Gesellschaftsrechts zur Geltung .

