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Übertragung stiller Reserven: Aufteilung Gebäude / Grund und Boden?

GesellschaftsrechtChristoph UrtzGeS aktuell 2003, 83 - 84 Heft 2 v. 1.2.2003

§ 12 Abs 7 EStG 1988

Der VwGH spricht sich für eine aliquote Aufteilung der Rücklage nach § 12 Abs 7 EStG 1988 auf ein Grundstück und das darauf errichtete Gebäude aus und lehnt die Zulässigkeit einer ausschließlichen Übertragung auf Grund und Boden ab.

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