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GrESt: Einbringung in GmbH und Auskehrung der von der GmbH erworbenen eigenen Anteile

GesellschaftsrechtBMFGeS aktuell 2003, 44 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Der Erwerb eigener Anteil hat für den Zeitraum zwischen der Sacheinlage und der Auskehrung der eigenen Anteile die Erfüllung des Tatbestands des § 1 Abs 3 Z 4 GrEStG zur Folge. Die Steuererhebung erfolgt vom 3fachen Einheitswert.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 Z 4 GrEStG 1987; § 4 Abs 1 Z 3 GrEstG 1987

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