Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer vermögensverwaltenden Gesellschaft und stellt diese den Merkmalen von operativen Gesellschaften vergleichend gegenüber.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 GebG
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Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer vermögensverwaltenden Gesellschaft und stellt diese den Merkmalen von operativen Gesellschaften vergleichend gegenüber.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 GebG
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