Deskriptoren: Juristische Person; Deliktshaftung; Repräsentant; Machthaber.
Normen: § 26 ABGB, § 1295 ABGB
Juristische Personen haften im deliktischen Bereich für das schädigende Verhalten ihrer verfassungsmäßigen Organe und ihrer Repräsentanten (Machthaber).

