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Übergang des wirtschaftlichen Eigentums mit dem Verfügungsgeschäft (Closing)

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturMartin LehnerGES 2023, 197 Heft 4 v. 12.7.2023

Deskriptoren: Wirtschaftliches Eigentum; Firmenwertabschreibung Gruppenbesteuerung.

Normen: § 9 Abs 7 KStG aF, § 11 Abs 1 Z 4 KStG aF

Bei standardisierten vertraglichen Regelungen geht bei einem Unternehmenskauf das wirtschaftliche Eigentum erst mit dem Verfügungsgeschäft (Closing) und nicht schon mit dem Verpflichtungsgeschäft (Signing) über.

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