Deskriptoren: Wirtschaftliches Eigentum; Firmenwertabschreibung Gruppenbesteuerung.
Normen: § 9 Abs 7 KStG aF, § 11 Abs 1 Z 4 KStG aF
Bei standardisierten vertraglichen Regelungen geht bei einem Unternehmenskauf das wirtschaftliche Eigentum erst mit dem Verfügungsgeschäft (Closing) und nicht schon mit dem Verpflichtungsgeschäft (Signing) über.

