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Dritthaftung eines Geschäftsführers wegen Schutzgesetzverletzung

JudikaturGES 2022, 390 Heft 8 v. 30.12.2022

Deskriptoren: Geschäftsführer; Dritthaftung; Schutzgesetz.

Normen: § 25 GmbHG, § 1311 ABGB

Nach § 25 GmbHG haften Geschäftsführer nur für eigenes, schuldhaftes Verhalten und grundsätzlich nur der Gesellschaft, nicht aber einzelnen Gesellschaftern oder Gläubigern.

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