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Einlagenrückgewähr: Aufrechnung gegen Rückersatzanspruch durch Gesellschafter

JudikaturGES 2018, 19 Heft 1 v. 1.1.2018

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Aufrechnung; Bereicherung.

Normen: § 82 GmbHG, § 83 GmbHG, § 1438 ABGB

Eine Aufrechnung (durch den Gesellschafter) gegen Ansprüche der Gesellschaft aus der verbotenen Rückgewähr von Einlagen ist nicht zulässig.

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