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Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

JudikaturGES 2017, 433 Heft 8 v. 1.12.2017

Deskriptoren: GesBR; Liquidation; GesBR-Reform.

Normen: § 1216a ABGB, § 1216b ABGB, § 1216c ABGB, § 1216d ABGB, § 1216e ABGB

Die Liquidationsbestimmungen der GesBR-Reform sind auch auf Altgesellschaften anwendbar.

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