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Zwangsstrafverfahren zur Änderung einer bereits ursprünglich unzulässigen Firma

JudikaturGES 2015, 342 Heft 7 v. 1.10.2015

Deskriptoren: ursprünglich unzulässige Firma; Zwangsstrafverfahren.

Normen: FBG § 24

Auch bei einer schon ursprünglich unzulässigen Firma kann der Geschäftsführer mit Zwangsstrafen vom Firmenbuchgericht dazu angehalten werden, einen korrekten Firmenwortlaut anzumelden.

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