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Kein Recht auf einen Anrechnungsvortrag

JudikaturGeorg KoflerGES 2015, 95 Heft 2 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Anrechnungshöchstbetrag, Anrechnungsvortrag

Normen: KStG § 9, OECD-MA Art 23

Ein Recht auf einen Anrechnungsvortrag ausländischer Steuern ergibt sich weder aus dem nationalen Verfassungsrecht, dem Abkommensrecht noch dem Unionsrecht.

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