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Überwachungspflichten von GmbH-Gesellschaftern – Haftung von Gesellschaftern einer GesBR für Vertragsverletzungen

Gesellschaftsrecht JudikaturGES 2014, 116 Heft 3 v. 1.4.2014

GmbHG § 35 Abs 1 Z 5, ABGB § 889, ABGB § 1203, UGB § 348

Eine Erkundigungspflicht bzw -obliegenheit der Gesellschafter tritt erst ein, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte dafür finden, dass Geschäftsführer ihre Pflichten verletzt haben. Dies liegt grundsätzlich nicht nahe, da im Zweifel das Gegenteil angenommen werden muss.

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