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GESplus - Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht der Gesellschaften
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Verjährung der Dritthaftung des Abschlussprüfers
Gesellschaftsrecht Judikatur
GeS 2013, 350
Heft 7 v. 10.9.2013
Der Vertrag zwischen Abschlussprüfer und der geprüften Gesellschaft ist ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter, nämlich aller potentiellen Gläubiger der Gesellschaft.
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