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Notgeschäftsführer für Vertretung einer GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 308 Heft 6 v. 10.7.2012

Mit Bestellung eines Prozesskurators ist der Vertretungsbedarf im Fall eines Insolvenzeröffnungsverfahrens nicht abgedeckt. Soweit die zur Vertretung der Gesellschaft erforderlichen Geschäftsführer fehlen, ist daher ein Notgeschäftsführer zu bestellen.

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