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Offenlegungspflicht endet mit Vorlage der Liquidationsschlussbilanz - auch wenn Löschung der Gesellschaft erst lange später erfolgt

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 181 Heft 4 v. 10.5.2012

Die Liquidatoren sind zwar auch während des Stadiums der Liquidation zur Vorlage des Jahresabschlusses nach den §§ 277 ff UGB verpflichtet.Diese Pflicht endet jedoch - allenfalls lange vor erfolgter Löschung der Gesellschaft - mit der Einreichung der Liquidationsschlussbilanz.

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