vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Offenlegung des Jahresabschlusses: Keine Unschuldsvermutung im Zwangsstrafenverfahren

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 135 Heft 3 v. 10.4.2012

Im Zwangsstrafenverfahren wegen der Verletzung von Offenlegungspflichten gilt keine Unschuldsvermutung.Das Firmenbuchgericht ist nicht verpflichtet, Erhebungen zu den möglichen Hinderungsgründen anzustellen.

§§ 277, 283 UGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!