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Beschlussanfechtungsklage gegen eine GmbH in Insolvenz - Behandlung treuwidriger Stimmabgaben

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 440 Heft 9 v. 10.11.2011

Vertretung der GmbH in Insolvenz:

Betrifft (berührt) der angefochtene Generalversammlungsbeschluss die Insolvenzmasse, wird die beklagte GmbH im Beschlussanfechtungsprozess vom Insolvenzverwalter vertreten.Fehlt hingegen die Masseerheblichkeit, so bleiben die Geschäftsführer zur Vertretung berufen.

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