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Kein Notgeschäftsführer, wenn Prozesskurator ausreicht

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 341 Heft 7 v. 10.9.2011

Ein Notgeschäftsführer kann nicht bestellt werden, wenn

für die Gesellschaft bereits ein Prozesskurator für einen bestimmten Prozess bestellt wurde oderwenn es nur um die Passivvertretung der Gesellschaft geht und ein Prozesskurator bestellt werden könnte.

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