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GESplus - Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht der Gesellschaften
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GmbH-Geschäftsanteil: Keine doppelte Formpflicht bei nachträglicher Vereinbarung eines Aufgriffsrechts - Judikaturänderung
Gesellschaftsrecht Judikatur
GeS 2011, 65
Heft 2 v. 10.3.2011
Inhalt
Anmerkung
Für die nachträgliche Begründung statutarischer Aufgriffsrechte in einer GmbH reicht die notarielle Beurkundung als Formerfordernis.
Eines zusätzlichen Notariatsaktes bedarf es nicht.
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