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Stimmverbote bei der GmbH

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2010, 77 Heft 2 v. 1.3.2010

Ein Gesellschafter ist bei einer Abstimmung, die ein mit ihm geschlossenes Rechtsgeschäft iSd § 39 Abs 4 GmbHG zum Gegenstand hat, vom Stimmrecht unabhängig davon ausgeschlossen ist, ob sich das betreffende Geschäft für die Gesellschaft vorteilhaft oder nachteilig auswirken kann (abstrakte Betrachtung).

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