Normen: § 14 TP 6 Abs 5 GebG; § 34 Abs 1 GebG; BuLVwG-EGebV, BGBl II Nr 387/2014; § 21 Abs 3 BVwGG
Schlagwörter:
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei den Landesverwaltungsgerichten; BuLVwG-Eingabengebührverordnung; Gebührenpflicht; Gebührenbefreiung; Vorlageantrag; Entstehen der Gebührenschuld; Einbringung der Eingabe in Papierform; Einbringung der Eingabe im elektronischen Rechtsverkehr; Beschwerden; Wiedereinsetzungsantrag; Wiederaufnahmeantrag; Vorgangsweise bei der Vergebührung; Pauschalgebühr; Höhe; Landesverwaltungsgericht; Beschwerde ohne vorherigen Bescheid;

