Normen: Art III UmgrStG; § 12 Abs 1 UmgrStG idF BGBl I Nr. 71/2003; § 16 Abs 5 UmgrStG; § 19 UmgrStG; § 1405 ABGB; § 6 Z 14 lit b EStG; § 19 Abs 1 EStG; § 95 Abs 4 EStG
Schlagwörter:
missglückte; Einbringung; Firmenwert; Kapitalertragsteuer; Umgründungssteuerrecht; Einbringungsvertrag; Fremdüblichkeit; Fremdverhaltensgrundsatz; Einbringungsfähigkeit; Ein-Mann-Betrieb; Unternehmensberatung; Einkunftsart; Alleingeschäftsführung; GmbH; verdeckte Ausschüttung; Einbringungsvermögen; Vorteilszuwendung; Unternehmensberater; Einzelunternehmer; positiver; negativer; Verkehrswert; Unternehmensberatungsbetrieb; Angehörigenjudikatur; Einkünfte; aus nichtselbständiger; aus selbständiger Arbeit; Einbringungsstichtag; Betrieb; Betriebsaufgabe; Geschäftsführer; Bezüge; Weisungsgebundenheit; Dienstverhältnis; Unternehmerrisiko; Eingliederung in dessen geschäftlichen Organismus; Management Consulting; Beratungsleistungen; Übertragung; Kundenstock; höchstpersönliche Fähigkeiten; Know-how; guter Ruf; Geschäftsführungsvertrag; Verträge zwischen nahen Angehörigen;

