Zusammenfassung: In der vorliegenden Kundmachung (EAS 3230) beantwortet das BMF die Frage, ob die britische KöSt auch dann eine vergleichbare Steuer iSd § 10 darstellt, wenn die britische Tochtergesellschaft Mitglied in einem "Group-Relief-System" ist, welches die interne Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten ermöglicht.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 KStG; § 3 Z 4 KSt-VO

