Zusammenfassung: Diese BMF-Information vom 14. Mai 2012 betrifft die Qualifikation eines Telearbeitsverhältnisses in Heimarbeit, das von einer nunmehr in Deutschland ansässigen Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH ausgeübt wird.
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA-Deutschland; EStR 2000 Rz 8021b; Art 7 DBA-Deutschland; § 99 EStG