Zusammenfassung: Diese BMF-Information vom 23. Dezember 2011 behandelt die Frage, wann die Verwendung einer mobilen Abfallverwertungsanlage, die allerdings während ihrer Nutzung mit dem Boden fest verbunden wird, zum Entstehen einer Betriebsstätte in Tschechien führt.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 1 DBA-Tschechien; Art 5 OECD-MA