Zusammenfassung: Diese BMF-Information vom 21. März 2012 befasst sich mit den Richtlinien zu den Berufungszinsen. Dabei werden deren Voraussetzungen sowie die bescheidmäßige Erledigung des Antrages erläutert. Abschließend werden einige Bespiele angeführt.
Rechtsgrundlagen: § 205a BAO; § 3 Abs 2 lit b BAO; § 323 Abs 29 BAO; § 211 BAO; § 211 Abs 2 BAO; § 211 Abs 3 BAO; § 212a Abs 6 BAO; § 241 Abs 1 BAO; § 214 Abs 5 BAO; §§ 27 ff IO