§§ 1 ff WerbeabgabeG; §§ 1 ff MedienG; § 4 Abs 1 UStG; § 240 BAO
Dieser Beitrag erläutert die grundlegenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Der Autor geht insbesondere auf die Definition der Werbeabgabe, deren Bemessungsgrundlage, den Werbeabgabeanspruch, den Abgabenschuldner, nicht steuerbare Werbeleistungen und gemeinnützige Vereine als Werbeleister, ein.