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Sicherheitsprüfung unter Raummitbenutzung

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2012, 129 - 130 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Diese EAS-Entscheidung des BMF befasst sich mit der Qualifikation eines Unternehmens als deutsche Betriebsstätte, wenn längerfristig Räume des deutschen Unternehmens mitbenutzt werden.

Rechtsgrundlagen: Art 5 OECD-MA

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