Zusammenfassung: Diese Kundmachung des BMF beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Folgen, die das DBA Frankreich - abweichend vom OECD Musterabkommen - für den Fall der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung vorsieht.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 3 lit a DBA-Frankreich; Art 13 Abs 3 lit b DBA-Frankreich