Zusammenfassung: Diese Kundmachung des BMF gibt eine Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer wieder.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 Z 1 UStG 1994
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Diese Kundmachung des BMF gibt eine Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer wieder.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 Z 1 UStG 1994
Schlagwörter: