§ 67 EStG; § 84 EStG; § 69 EStG; § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG
Der VwGH nimmt in der Entscheidung zum Fall eines Beschwerdeführers Stellung, der als Vizebürgermeister Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hatte. Die Sozialversicherung hatte im Anlassfall aufgrund eines Irrtums nicht von der Höchstbemessungsgrundlage, sondern vom Bruttobezug die Pensionsbeiträge berechnet.