Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Abzug von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat gemeinschaftsrechtlich geboten ist, auch wenn nach dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen derartige Betriebsstätteneinkünfte nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Es werden Sachverhalt und Vorlagefrage, die einschlägigen Bestimmungen sowie die Entscheidung des EuGH dargestellt.

