Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit den Voraussetzungen der Anwendung des Hälftesteuersatzes gem § 37 Abs 5 EStG zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG; § 37 EStG
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Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit den Voraussetzungen der Anwendung des Hälftesteuersatzes gem § 37 Abs 5 EStG zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG; § 37 EStG
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