Art 25 EGV; Art 90 EGV
Der EuGH setzte sich in der Entscheidung mit sog. Stranded Costs, d.h mit unwiederbringlichen Kosten, auseinander, die mit Hilfe von verbotenen Stromaufschlägen abgedeckt wurden. Er prüfte dabei, inwieweit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts diesem entgegenstehen.

