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Aktuelles aus der Lohnsteuer

SteuerrechtDr. Daniela MühlbergerFJ 2007, 190 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Die Sechstelbegünstigung des § 67 Abs 1 EStG steht mit der gebotenen Arbeitnehmerfreizügigkeit in Einklang.

Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 1 EStG

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