Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VfGH v. 18. Juni 2001,B-1437/00-6. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Einkunftsarten,Diskriminierung,Gesetzeslücke,Steuerlücken,Durchschnittsbetrachtung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs. 1 EStG 1988

