Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit der Mängelbehebung bei einer Berufung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 275 BAO; § 250 BAO
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Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit der Mängelbehebung bei einer Berufung auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 275 BAO; § 250 BAO
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