Zusammenfassung: Die FLD prüfte Aspekte der Liebhaberei im Bereich der Kosmetikberatung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 LVO; § 167 Abs. 2 BAO
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Zusammenfassung: Die FLD prüfte Aspekte der Liebhaberei im Bereich der Kosmetikberatung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 LVO; § 167 Abs. 2 BAO
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