Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, BE v. 27.5.1999, RV/24x-16/14/98, 465. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Mittelpunkt der Lebensinteressen, nachgewiesener Wohnsitz in Österreich, Nachgewiesener Wohnsitz in Tschechien) ein.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 2 EStG; § 26 Abs. 1 BAO; § 303 Abs. 4 (alte Rechtslage) BAO; § 167 Abs. 2 BAO

