Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit dem Vorliegen einer typischen oder atypischen stillen Beteiligung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 3 EStG 1988
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Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit dem Vorliegen einer typischen oder atypischen stillen Beteiligung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 3 EStG 1988
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