Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld., 24.9.1997, RV/23x-15/09/97. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Verspätungszuschlagsbescheid, Verjährung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO; § 207 Abs. 2 BAO; § 295 Abs. 3 BAO
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