Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 29. 7. 1997 IX R 89/94, BStBl II 1997, 772. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Werbungskosten, Darlehen, Darlehen zur Grundschuldenablöse, Absetzbarkeit von Grundschulden, Anschaffungskosten, Verbindlichkeitsveranlassung, Betriebsausgaben,Schuldzinsen, Schuldentilgung) ein.
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