Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 21. 12. 1999, 95/14/0005. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Nettomethode, Inanspruchnahme, Vorsteuer-Pauschalierung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 3 EStG 1988
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