Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 15. 10. 1998 IV R 8/98, BStBl II 1999, 333. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Rückstellung für Bürgschaftsinanspruchnahme, Rückstellung wegen Inanspruchnahme, Bürgschaften, Darlehengläubiger)) ein.
Rechtsgrundlagen: § 160 AO

